Nach Abschluss der medizinischen Primärbehandlung, beginnt eine Zeit in der viele Patientinnen verunsichert sind.
· Wird die Behandlung langfristige Folgen haben?
· Bleibe ich gesund?
· Was kann ich selbst tun, um die Genesung zu fördern?
· Was geschieht, wenn ein Rückfall kommt?
· Wie kann ich mich wieder im normalen Leben zurechtfinden?
In der Nachsorge haben Ärzte und Therapeuten die Aufgabe die Patientinnen in dieser Zeit und auch langfristig zu unterstützen. Im Brust-Zentrum Donau-Riß wird bereits in der Behandlung aber auch besonders in dieser Übergangszeit großen Wert auf psychoonkologische Betreuung der Patientin gelegt.
Der nachsorgende Fach- oder Hausarzt als Kooperationspartner des Brust-Zentrums ist Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung in der Zeit nach der abgeschlossenen Primärbehandlung. Bei Bedarf ist es in enger Zusammenarbeit jederzeit möglich ,die Patientin erneut im Brust-Zentrum vorzustellen, um weitere Behandlungsschritte gemeinsam abzustimmen.
Um nach der Primärbehandlung körperlich wieder leistungsfähig zu werden und um Langzeitfolgen der Behandlung vorzubeugen, haben die betroffenen Patientinnen im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei den gesetzlich Versicherten die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gelten die individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken oder ambulante Angebote, gegebenenfalls auch Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Nachsorgeuntersuchungen Nach Abschluss der Behandlung, einer adjuvanten Chemotherapie spätestens sechs Monate nach der Operation, raten wir zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Diese Untersuchungen dienen zur Überwachung der Folgen und Nebenwirkungen der vorausgegangenen Tumorbehandlung.
Eine regelmäßige, gezielte Suche nach möglichen Metastasen bei beschwerde- und symptomfreien Patientinnen bringt dagegen nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse keinen Behandlungsvorteil. Auch wird von einer routinemäßigen Tumormarkerbestimmung ohne konkreten Anlass abgeraten.
Falls bei einer Patientin bereits bei der Primärbehandlung Metastasen vorlagen oder im weiteren Verlauf der Erkrankung aufgrund einer entsprechenden Symptomatik festgestellt werden, wird der Umfang und die Zeitintervalle der Nachsorgeuntersuchungen angepasst werden.
Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft · In den ersten drei Jahren erfolgen die Untersuchungen alle drei Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate. · Nach fünf Jahren ohne Rückfall sind Kontrollen in jährlichen Abständen ausreichend. · Nur bei konkretem Verdacht auf eine Metastasierung werden apparative und labormedizinische Untersuchungen veranlasst.
Selbstverständlich sollte keine Patientin bis zum nächsten festen Arzttermin warten, falls Beschwerden auftreten oder sie eine Veränderung im Bereich der betroffenen Brust oder der Gegenseite bemerkt.
Um ein gutes Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, wird aus ärztlicher Sicht die Selbstuntersuchung der Restbrust und der nicht betroffenen Brust empfohlen. Die örtlichen Krankenkassen bieten hierzu in Kooperation mit dem Brust-Zentrum Donau-Riß Selbstuntersuchungs-Seminare an.